Skip to main content
  • News

Update bezüglich Zertifikatspflicht

Gestern Montag ist die COVID-Zertifikatspflicht für alle Anlässe in Innenräumen in Kraft getreten. Diese ausgedehnte Zertifikatspflicht ist bis am 24. Januar 2022 befristet, kann jedoch auch schon vorher vom Bundesrat aufgehoben werden. Nachfolgend die Auswirkungen auf das Schweizer Unihockey.

Foto: Fabian Trees

Die Neuerungen, die ab sofort gelten, sind wie gehabt in einem Schutzkonzept und dem zugehörigen Merkblatt festgehalten. Bei allen sportlichen Veranstaltungen in Innenräumen gilt eine COVID-Zertifikatspflicht für alle Spieler*innen, Staffmitglieder, Schiedsrichter*innen, Observer*innen und Zuschauende sowie zwingend auch für alle Helfenden.

Der Zugang für Personen ab 16 Jahren ist somit nur mit COVID-Zertifikat möglich. Personen unter 16 Jahren sind von der COVID-Zertifikatspflicht ausgenommen, sie müssen auch keine Maske tragen.

Ebenfalls ausgenommen von der COVID-Zertifikatspflicht ist der Trainingsbetrieb, sofern es sich um beständige Gruppen handelt, die mit weniger als 30 Personen regelmässig zusammen trainieren.

Anpassungen für den Spielbetrieb

Um die Vereine in dieser anspruchsvollen Situation zu unterstützen, hat swiss unihockey Anpassungen an den Reglementen vorgenommen. Dies betrifft namentlich die Anpassung des sogenannten Memorandums (WSRM1). Neu dürfen auf verschiedenen Stufen vorübergehend mehr Spieler*innen mit einer Lizenz aus einer tieferen Liga eingesetzt werden, als dies sonst möglich ist. Zusätzlich wird den Vereinen eine Übergangsfrist bis am Donnerstag, 30. September 2021 gewährt, um kostenlose «Umqualifikationen» von Lizenzen vorzunehmen. Diese müssen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. gemeldet werden.

Parallel dazu werden bezüglich der Schiedsrichter*innen Massnahmen getroffen, um möglichst sicherzustellen, dass weiterhin genügend Schiedsrichter*innen die Spiele leiten können. Die Schiedsrichter*innen und Vereine werden separat hierüber informiert. Diese Anpassungen wurden am 13. September 2021 durch den ZV im COR3 verabschiedet.

Ob allenfalls swiss unihockey die Schiedsrichter*innen bei der Einführung kostenpflichtiger Tests unterstützen kann, ist derzeit noch in Abklärung und wird zu gegebener Zeit ebenfalls kommuniziert. Unabhängig davon, ist jede*r Schiedsrichter*in zur selbständigen Organisation eines COVID-Zertifikats verpflichtet.

Pikettdienst

Um den Vereinen bei kurzfristig auftretenden Problemen eine Hilfestellung zu bieten, hat swiss unihockey für die ersten zwei Wochenenden mit der COVID-Zertifikatspflicht erneut einen Pikettdienst unter der Telefonnummer 031 330 24 58 eingerichtet.

  • Samstag, 18.09.2021 von 10:00 – 12:00 Uhr
  • Samstag, 25.09.2021 von 10:00 – 12:00 Uhr

Bei Fragen rund um die Zertifikatspflicht kann ausserdem die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. kontaktiert werden.

Dokumente