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Mitgliederbeiträge
Gruppe | Team | Kategorie | MS | MGB | ZLK | ZKU | ZIMT | Total |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Aktive | Team 1 | Typ M | ja | 300 | 80 | 20 | 150 | 550 |
Aktive | Doppellizenz | Typ D | ja | 150 | 20 | 170 | ||
Aktive | Team 3 | Typ M | ja | 300 | 80 | 20 | 400 | |
Aktive | Team 3 | Typ M | nein | 300 | 300 | |||
Aktive | Team zwoa | Typ M | ja | 300 | 60 | 20 | 380 | |
Aktive | Team zwoa | Typ M | nein | 300 | 300 | |||
Fun | Herren Fun | Typ P | nein | 100 | 100 | |||
Aktive | Damen | Typ M | ja | 300 | 60 | 20 | 380 | |
Fun | Damen Fun | Typ P | nein | 100 | 100 | |||
Girls | Juniorinnen JG | Typ G | ja | 220 | 40 | 260 | ||
Girls | Juniorinnen JK | Typ K | ja | 170 | 40 | 210 | ||
Boys | U21 Grossfeld | Typ M | ja | 300 | 55 | 355 | ||
Boys | U16 Grossfeld | Typ G | ja | 220 | 55 | 80 | 355 | |
Boys | U14 Grossfeld | Typ G | ja | 220 | 55 | 80 | 355 | |
Kids | U12 Kleinfeld | Typ K | ja | 170 | 40 | 210 | ||
Kids | U10 Kleinfeld | Typ K | ja | 170 | 40 | 210 | ||
Kids | U8 | Typ K | nein | 170 | 170 | |||
Kids | U6 | Typ K | nein | 170 | 170 |
Legende
- Alle Preise in CHF
- MS: Meisterschaft
- MGB: Mitglieder Grundbeitrag
- ZLK: Zuschlag Lizenzkosten (Swiss Unihockey)
- ZKU: Zuschlag Kinderunihockey (Swiss Unihockey Label)
- ZIMT: Zuschlag Infrastruktur/ Meisterschaft / Training
Mögliche Reduktionen
- CHF 50.- * Teilnahme am Sponsorenlauf
- CHF 50.- * Vorstand-, OK-Funktion, Trainer, Sponsorensuche und/oder Inseratesammlung
- CHF 50.- Familien-Reduktion, für jedes Junioren-Mitglied aus demselben Haushalt
(Hinweis: Sobald mehr als ein Kind im Verein ist, bekommen alle Kinder 50 CHF Reduktion)
*Abzug erfolgt im Folgejahr
(Detail siehe Statuten Art.3 und Statuten Anhang Art.1 und Art.2)
Statuten: Art.8 Pflichten der Aktivmitglieder und Juniorenmitglieder
- Die Aktiv- und Juniorenmitglieder haben einen an der Hauptversammlung festgelegten Mitgliederbeitrag zu entrichten.
- Die Trainings und Veranstaltungen sind regelmässig und pünktlich zu besuchen. Im Verhinderungsfall ist dem Trainer vorgängig eine begründete Entschuldigung abzugeben.
- Die Spieler haben sich bei allen Anlässen, sowie auf dem Hin- und Rückweg, anständig und diszipliniert zu verhalten. Sie haben sich in jeder Hinsicht den Anordnungen des Trainers und des Vorstandes zu unterziehen.
- Die Mitglieder können zur Mitarbeit an Anlässen, welche den Interessen des Verein dienen, verpflichtet werden.
- Die Mitglieder die das 16.Lebensjahr vollendet haben sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung verpflichtet.
- Die Mitglieder halten sich an die vom Vorstand erlassenen Reglemente.
Auszug aus dem Mitgliederreglement
Art.1.2 - Zeitpunkt
Ein Gesuch um Aufnahme ist nach dem fünften Trainingsbesuch, spätestens aber nach Ablauf von zwei Monaten seit dem ersten Trainingsbesuch einzureichen. Nach Ablauf dieser Fristen ist ein weiterer Trainingsbesuch untersagt.
Art.1.3 – Schriftliche Anmeldung
Die Anmeldung zur Aufnahme in den Verein hat schriftlich mit rechtsverbindlicher Unterschrift beim Sekretariat zu erfolgen (Aufnahmegesuche von Minderjährigen müssen von einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden). Offizielle Anmeldeformulare können beim Sekretariat bezogen oder unter www.rheintalgators.ch herunter geladen werden.
Art.1.4 – Inhalt des Aufnahmegesuchs
Auf dem Aufnahmegesuch ist zwingend zu bestätigen:
- gewünschte Mitgliederkategorie
- Einverständnis mit dem zu entrichtenden Mitgliederbeitrag
- Erhalt und Einverständnis mit den Statuten und dem aktuell gültigen Reglement für die Mitglieder
Art.1.5 – Annahme des Aufnahmegesuchs
Über die definitive Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Weist der Vorstand ein Aufnahmegesuch ab, kann dieser Entscheid an die Hauptversammlung weiter gezogen werden.
Das Aufnahmegesuch gilt vom Vorstand als angenommen
- bei Erhalt der Rechnung für den Mitgliederbeitrag
- wenn innerhalb von 30 Tagen seit Einreichung des Aufnahmegesuches kein gegenteiliger Bescheid gegeben wird
Art.1.6 - Mitgliederbeitrag
Ab Aufnahme in den Verein ist der Mitgliederbeitrag gemäss Anhang zu den Statuten geschuldet. Fand das erste Training nach dem 30. November statt, ist der halbe Mitgliederbeitrag geschuldet, fand das erste Training nach dem 31. Januar statt, ist für das laufende Vereinsjahr kein Mitgliederbeitrag mehr geschuldet.
Termine
MS Team 1 vs. UH Appenzell - OMR Blattacker
MS Team 1 vs. UHC Herisau - Kirchenfeld
MS Team 1 vs. UHC Laupen ZH - Kirchenfeld
MS Team 1 vs. Glattal Falcons - Aegeten