Bundesrat weitet Zertifikats- und Maskenpflicht aus
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Dezember neue Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen. Diese betreffen auch den Sport. Die neue Verordnung tritt am 6. Dezember in Kraft und gilt vorerst bis zum 24. Januar 2022.
Jede sportliche Aktivität (Trainings, Spiele) von Personen ab 16 Jahren, die in Innenräumen stattfindet, erfordert neu ein gültiges COVID-Zertifikat. Die Kontrolle der gültigen Zertifikate obliegt den Vereinen. Die bisherige Ausnahme von dieser Zertifikatspflicht für beständige Gruppen unter 30 Personen (beispielsweise für Teamtrainings) wurde aufgehoben.
Weiter gilt in allen Innenräumen, in denen das COVID-Zertifikat verlangt wird, für Personen ab zwölf Jahren auch eine Maskenpflicht – ausserhalb des Spielfelds auch für die Spieler*innen.
Von der Maskenpflicht während des Spiels befreit sind Personen, die direkt am Spiel beteiligt sind: Spieler*innen, Staffmitglieder, Schiedsrichter*innen, Observer*innen und Personen des Spielsekretariats.